
Die Durchführung eines Bauvorhabens ist immer mit Risiken verbunden, für den Bauherrn als Auftraggeber und den Unternehmer oder Handwerker als Auftragnehmer. Auf den Inhalt des Werkvertrags kann durch eine vertragliche Gestaltung in erheblichem Umfang Einfluss genommen werden, um die klassischen Streitfragen nach Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistungen, Fertigstellung des Bauvorhabens, Abrechnung des Werklohns, zu regeln. Ein besonderer Streitpunkt ist die Mängelhaftung und die Durchsetzung von berechtigten oder die Abwehr von unberechtigten Werklohnansprüchen, sowie die Beweissicherung.
Bei der Vertretung des Architekten geht es neben der Klärung von Leistungspflichten und Abrechnungsfragen insbesondere um das Risiko und die Haftung als umfassend verpflichteter Sachwalter des Bauherrn.

Das Erbrecht regelt wie das Vermögen nach dem Tod verteilt wird. Wer Erbe wird oder sonst etwas aus dem Nachlass erhält bestimmt sich nach den lebzeitig getroffenen Regelungen (Testament oder Erbvertrag, sogenannte letztwillige Verfügungen).
Die Wirksamkeit von letztwilligen Verfügungen und die Auslegung von letztwilligen Verfügungen sind die Hauptstreitpunkte des Erbrechts. Wird keine letztwillige Verfügung errichtet greift die gesetzliche Erbfolge. Wichtig ist also vor dem Tod für eine Gestaltung im Rahmen einer Nachlassregelung zu sorgen um insbesondere auch im Unternehmensbereich die Möglichkeiten der Nachfolgeregelung auszuschöpfen.

Im Gesellschaftsrecht berate und vertrete ich Unternehmen bei Gründung und der Gestaltung der Gesellschaftsverträge, sowie der Änderung und Anpassung der Gesellschaftsformen nach Maßgabe der Unternehmensentwicklung. Ein wichtiges Thema ist der Verkauf des Unternehmens oder die Übertragung von Geschäftsanteilen (Share Deal, Asset Deal)
Der Gesellschafterstreit lässt sich oft nur mit anwaltschaftlicher Hilfe lösen. Dazu sind Vermeidungsstrategien bei Konflikten unter Gesellschaftern einerseits sinnvoll und andererseits die Wahrnehmung und Durchsetzung von Gesellschaftersinteressen bei:
- Berufung/Abberufung von Geschäftsführern
- Auskunfts- und Kontrollrechten von Gesellschaftern
- Gewinnverteilung, Gewinnausschüttung, Gewinnentnahmen
- Ausscheiden von Gesellschaftern
- Ausschluss von Gesellschaftern
- Auflösung der Gesellschaft

Für die erfolgreiche Gestaltung und Durchführung von Verträgen, entsprechend der jeweiligen Anforderungen der Rechtsgebiete (vom Arbeitsvertrag, Architektenvertrag, Bauvertrag, Ehevertrag, Erbvertrag, Factoring Vertrag, Heimvertrag, Kaufvertrag, Maklervertrag, Rahmenvereinbarungen für Unternehmen, Immobilienverträge, Liefer- und Einkaufsbedingungen, Gestaltung von AGB, Sponsoringvertrag, Sicherungsübereignungsvertrag bis zum Unternehmenskaufvertrag, um nur einige wichtige Vertragstypen zu benennen), bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner mit der speziellen Sachkunde.

Mietrechtliche Angelegenheiten bieten regelmäßig Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen. Beim Abschluss, der Durchführung und der Beendigung, insbesondere aber auch bei der Gestaltung von Wohnraum und Gewerberaum Mietverhältnis berate und vertrete ich Verbraucher und gewerbliche Vermieter.
Bei gewerblichen und landwirtschaftlichen Pachtverträgen berate und vertrete ich bei der Gestaltung und dem Abschluss sowie bei der Durchführung und Beendigung der Verträge

Das Urheberrecht unterliegt nach wie vor ständigen Wandlungen. Wirtschaftliche und technische Entwicklungen vor allem im digitalen Bereich haben zu neuen Formen der Nutzung und urheberrechtlicher Vertragsgestaltung geführt. Bei der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentum bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Das Wettbewerbsrecht ist im Wesentlichen durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts,- und anderen Verstößen geregelt. Die Regelungen erfassen die Rechte von Verbrauchern und Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern bei unlauteren geschäftlichen Handlungen.
Die rechtliche Problemstellung ist in vielen Fällen ohne anwaltschaftliche Hilfestellung nicht zu lösen, um einerseits die bestehenden Rechte zu wahren und um andererseits angemaßte Rechtsstellungen abzuwehren (Stichwort unberechtigte Abmahnungen)

Wohnungseigentums-
recht
Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt, das die grundsätzlichen Regelungen des Wohnungseigentums, des Wohnungserbbaurechts und des Dauerwohnrechts.
Die Begründung des Wohnungseigentums und die gelebte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wirft trotz der rechtlichen Regelungen zahlreiche Problemstellungen auf, im Zusammenhang mit:
- Dem Erwerb des Sonder- und Miteigentums
- Der Verwaltung des Miteigentums
- Dem Gebrauch und der Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Der Sanierung und Erhaltung des Gemeinschaftseigentums
für die anwaltschaftliche Beratung erforderlich ist.

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